Nach den Grundsätzen und Regeln eines ordentlichen Kaufmannes zu arbeiten.
Ein übersichtliches und detailliertes Angebot zu erstellen.
Grundsätzlich und umfassend zu beraten und eine Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Umzugsvertrages beizufügen.
Ausführlich über Versicherungs- und Haftungsbestimmungen zu informieren.
Die Haftung und Versicherung zum Schutz des Kunden bei zugelassenen Versicherern einzudecken.
Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer sowie für vereinbarte Handwerker leistungen Fachpersonal einzusetzen.
Umweltverträgliche Verpackungsmaterialien zu benutzen. Fahrzeuge zu verwenden,die für die Beförderung von Möbeln besonders eingerichtet und ausgerüstet sind und dem derzeitigen Sicherheitsstandard entsprechen.
Geeignete und sichere Möbellager und Standplätze für die Fahrzeuge vorzuhalten.
Korrekte, nachprüfbare Abrechnungen zu erstellen.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Kunden dem Spruch der Einigungsstelle der AMÖ zu folgen.
Sehen Sie hier unser aktuelles AMÖ-Zertifikat als PDF